Allgemeine Geschäftbedingungen der JAKOPITSCH GmbH
1. Allgemeines:
Der Besteller erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.
Erteilte Aufträge sind unter Ausschluss aller Einkaufsbedingungen des Käufers erst nach schriftlicher Bestellung oder Auftragsbestätigung für den Verkäufer bindend.
2. Kaufgegenstand:
Die Bestellung gilt für die vom Verkäufer hergestellten und vertriebenen Produkte, im Besonderen für die auftragsspezifische Anfertigung dieser Produkte entsprechend dem Auftrag des Käufers.
3. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.
4. Erfüllung:
Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.
Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er den Vertragsgegenstand ordnungsgemäß und entsprechend der vom Käufer erfolgten Bestellung zur Abholung bereitgestellt oder den Käufer von der Fertigstellung verständigt hat. Bei vereinbarter Lieferung durch den Verkäufer ist der Vertrag erfüllt, wenn der Verkäufer den Vertragsgegenstand geliefert hat.
Erfüllungsort ist immer und in jeder Hinsicht der Firmensitz des Verkäufers. Dies gilt auch für Lieferungen frei Haus.
Wird der Vertragsgegenstand verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen. Der Verkäufer haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden nur bei grobem Verschulden, nicht haftbar ist der Verkäufer für Elementarereignisse jeder Art.
5. Beigestellte Materialien:
Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm beigestellten Materialien mängelfrei oder die vom Käufer vorgegebenen Materialien für die vom Verkäufer herzustellenden Produkte geeignet sind. Seitens des Verkäufers wird jede Haftung für die vom Auftraggeber beigestellten oder von ihm vorgegebenen Materialien, sei es aus dem Titel der Gewährleistung bzw. des Schadenersatzes oder aus jedem anderen Rechtsgrund, ausgeschlossen.
6. Liefertermine/Liefermengen:
Die Lieferzeiten des Verkäufers werden entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten genau eingehalten. Dem Käufer steht jedoch kein Anspruch auf Schadenersatz, Verzugsstrafe oder Auflösung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung zu, besonders dann nicht, wenn Störungen eintreten, welche die Herstellung der Ware beeinträchtigen oder verhindern, vor allem bei Betriebsstörungen infolge Maschinendefekten, Mitarbeiterausständen, Arbeitseinstellungen, Ereignissen höherer Gewalt, Mangel an den zur Herstellung der Ware erforderlichen Rohstoffen. Es wird somit jedweder Schadenersatzanspruch wegen Überschreitung des Liefertermins ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer bleibt zum Nachempfang verpflichtet.
7. Übernahmebedingungen:
Mit der Übernahme spätestens mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist gehen alle Gefahren und Lasten auf den Käufer über. Mängel sind unverzüglich zu rügen.
Ein über Wunsch des Käufers erfolgter Versand des bestellten Produktes erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei frachtfreier Lieferung gehen etwaige Mehrfrachtkosten für Expressgut zu Lasten des Käufers. Dem Verkäufer bleibt es im Einzelfall unbenommen, den Versand gegen Vorauszahlung oder Nachnahme vorzunehmen. Soweit vom Käufer eine besondere Verpackung gewünscht wird, wird diese verrechnet.
8. Preise:
Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Werk. Die Preise beruhen auf den jetzigen Kostenfaktoren. Erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung vor. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers ist in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, dass der Käufer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungs-verbindlichkeit des Käufers steht oder gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden ist.
9. Zahlung:
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinaus gehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
10. Rücktritt:
Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis zu verlangen oder ein Pönale (eine Stornogebühr) und/oder Schadenersatz geltend zu machen.
11. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten im Falle des Zahlungsrückstandes an den Verkäufer rückzustellen. Verabsäumt dies der Käufer, so hat der Verkäufer das Recht zur Rückholung des Kaufgegenstandes an den Übergabeort zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer kann dann frei über den Kaufgegenstand verfügen, wenn der Zahlungsrückstand nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen wird.
Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer zu verständigen. Die Verständigung hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen.
12. Gewährleistung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, allfällige Mängel der Vertragsprodukte unverzüglich nach Wahrnehmung schriftlich (auch per Telefax oder per E-Mail) zu rügen und den festgestellten Mangel exakt und nachvollziehbar zu beschreiben. Maßgeblich ist der Tag des Einlangens einer allfälligen Mängelrüge bei der JAKOPITSCH GesmbH. In allen Fällen der Gewährleistung können wir uns von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache in eine mängelfreie austauschen oder im Falle eines Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführen oder das Fehlende nachtragen. Eine allfällige Mängelbehebung ist grundsätzlich von uns durchzuführen. Im Einzelfall kann eine Mängelbehebung durch den Auftraggeber oder durch Dritte erfolgen, wenn im Vorhinein das Einvernehmen mit uns hergestellt wird. Alle Gewährleistungsansprüche des Bestellers erlöschen nach 6 Monaten, gerechnet ab dem Tage der Erfüllung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Änderungen von erteilten Aufträgen:
Änderungen von erteilten Aufträgen können nur mit Zustimmung des Verkäufers und nur insoweit berücksichtigt werden, als diese sich nicht schon in Ausführung befinden.
14. Datenverarbeitung:
Der Käufer erteilt seine Zustimmung. dass seine in der Bestellung enthaltenen persönlichen Daten vom Verkäufer automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen.
15. Konsumentenschutz:
Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles der Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.
16. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Zugrundeliegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt-) Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
17. Salvatorische Klausel:
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftbedingungen der JAKOPITSCH GmbH“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Stand: September 2010